Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Angebot „GeoLasertag“ (Manuel Di Liberto)
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unverbindlichen Reservierungsanfragen über die Web-Applikation „GeoLasertag“ sowie für die daraus resultierenden Mietverträge über Lasertaggeräte und Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstände“) zwischen Manuel Di Liberto (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Online-Reservierung und Vertragsschluss vor Ort
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände in der Web-Applikation stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
(2) Der Mieter kann über das Online-Formular eine unverbindliche Reservierungsanfrage für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Anzahl an Geräten absenden.
(3) Der Erhalt dieser Anfrage wird dem Mieter per E-Mail bestätigt. Diese Bestätigung stellt ausdrücklich noch keinen Mietvertrag dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Reservierungswünsche.
(4) Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst und ausschließlich vor Ort bei der physischen Übergabe der Mietgegenstände zustande. Voraussetzung hierfür ist die beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrages/Übergabeprotokolls sowie die Erfüllung der Identifikationspflichten gemäß § 4 dieser AGB.
(5) Der Vermieter behält sich das Recht vor, Reservierungsanfragen ohne Angabe von Gründen (z. B. bei Defekt oder Nichtverfügbarkeit von Geräten) abzulehnen. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen eines Nichtzustandekommens des Vertrages sind ausgeschlossen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (Kleinunternehmerregelung)
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage angegebenen Preise.
(2) Umsatzsteuerhinweis: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
(3) Die Zahlung der Miete erfolgt vollständig in bar vor Ort bei der Übergabe der Mietgegenstände. Andere Zahlungsmethoden sind in der aktuellen Testphase ausgeschlossen.
§ 4 Identitätsnachweis (und Kaution)
(1) Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände von der Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) des Mieters abhängig zu machen.
(2) Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Einzelfällen oder bei späteren Vertragsschlüssen eine angemessene Kaution zu verlangen. In der aktuellen Testphase wird standardmäßig auf die Erhebung einer Kaution verzichtet.
§ 5 Pflichten des Mieters, Zustand und sachgemäße Nutzung
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl sowie extremen, nicht witterungsgerechten Einflüssen (z. B. starkem Regen, Untertauchen in Wasser) zu schützen.
(2) Die Geräte nutzen elektronische Komponenten (Schnittstellen, GPS, Infrarot). Dem Mieter ist es untersagt, technische Änderungen an den Geräten vorzunehmen, Gehäuse zu öffnen oder Modifikationen an der Software/Hardware durchzuführen.
(3) Die Nutzung der Mietgegenstände im öffentlichen Raum (z. B. in öffentlichen Park- oder Waldanlagen) erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, vorab alle gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. nach den örtlichen Grünanlagensatzungen oder Gefahrenabwehrverordnungen) einzuholen und etwaige Auflagen sowie die Rechte Dritter zu beachten. Der Vermieter erteilt ausdrücklich keine Freigabe für bestimmte Spielorte. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Bußgeldern, Platzverweisen oder sonstigen Kosten und Verfahren vollumfänglich frei, die durch eine unzulässige oder nicht genehmigte Nutzung der Mietgegenstände entstehen.
(4) Wichtiger Hinweis zum Waffengesetz (§ 42a WaffG): Sofern das Design der Taggeräte Merkmale aufweist, die sie im öffentlichen Raum mit echten Schusswaffen verwechselbar machen könnten (sog. Anscheinswaffen), verpflichtet sich der Mieter, die Geräte ausschließlich auf befriedetem Besitztum (z. B. privaten Grundstücken) oder in dafür freigegebenen, nicht öffentlich einsehbaren Arealen zu nutzen. Das offene, provozierende Führen im öffentlichen Raum ist untersagt. Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Konsequenzen (z. B. Kosten von Polizeieinsätzen) frei, die durch Missachtung dieser Pflicht entstehen.
(5) Technische Systemvoraussetzungen: Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände ausschließlich in Kombination mit kompatiblen mobilen Endgeräten (Smartphones) und der installierten „GeoLasertag“-App voll funktionsfähig sind. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters sicherzustellen, dass alle teilnehmenden Spieler über ein funktionierendes Smartphone mit aktivierter Bluetooth-Funktion, GPS-Ortung sowie einer aktiven, ausreichenden mobilen Internetverbindung am Spielort verfügen. Ein Mangel an den Mietgegenständen liegt nicht vor, wenn das Spiel aufgrund von unzureichendem Mobilfunkempfang, leeren Smartphone-Akkus oder inkompatibler Smartphone-Hardware des Mieters oder der Teilnehmer nicht durchgeführt werden kann.
§ 6 Haftung des Mieters bei Schäden oder Verlust
(1) Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für alle Schäden an den Mietgegenständen, die über die normale, vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen (z. B. Gehäusebrüche durch Stürze, abgerissene Sensoren, Wasserschäden).
(2) Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden eines Geräts haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswerts der jeweiligen Hardwarekomponenten.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bereits bei Übergabe vorlag, ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder den Vermieter ein Mitverschulden trifft.
§ 7 Haftungsbeschränkung des Vermieters
(1) Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und der teilnehmenden Spieler. Das Spiel („GeoLasertag“) erfordert körperlichen Einsatz im Outdoor-Bereich. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen (z. B. durch Stolpern, Stürze im Gelände), die auf das typische sportliche Risiko oder Unachtsamkeit zurückzuführen sind.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter unbeschränkt, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet der Vermieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Rückgabe und Verzug
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum im Übergabeprotokoll vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort vollständig und gereinigt zurückzugeben.
(2) Wird der Rückgabetermin durch Verschulden des Mieters überschritten, hat der Mieter für jeden angefangenen Tag der Überschreitung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des regulären Tagesmietpreises zu zahlen.
(3) Kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Rückgabe eine nachfolgende Reservierung eines anderen Kunden nicht bedienen, behält sich der Vermieter die Geltendmachung von weitergehendem Schadensersatz vor.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.